Beitragsordnung

§ 1 BEITRITT

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden die über 21 Jahre alt ist, die die Ziele und den Zweck des Vereins fördern und unterstützen möchte.

Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand eine Mitgliedschaft ab, hat er dies dem Bewerber/in mitzuteilen. Er/Sie hat das Recht, den Antrag auf Mitgliedschaft der nächsten Mitgliedervollversammlung vorzulegen. Diese entscheidet dann erneut und endgültig. Der Beitritt ist erst nach Zusage des Vorstandes und nach erhalt des Mitgliedsbeitrags vollzogen. 

§ 2 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER

Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Auf Mitgliederversammlungen besitzen sie das Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht. Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen und insbesondere auch in der Öffentlichkeit alles zu unterlassen, was den Zwecken, Zielen und Aufgaben des Vereins gemäß der Satzung zuwider läuft oder geeignet ist dem Ansehen des Vereins zu schaden.

Weiterhin sind sie verpflichtet, die zu leistenden Beiträge pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ihrer E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.

§ 3 BEITRAGSZAHLUNGEN

Beiträge werden immer für einen ganzen Monat oder ganzes Jahr, je nach gewähltem Preismodell, erhoben. Der Stichtag zur Zahlung von Jahresbeiträgen ist der 31.05.2024. Die Zahlung von Monatsbeiträgen ist  immer spätestens bis zum dritten des Monats zu leisten und muss auf dem Vereinskonto ersichtlich sein. Vor Erhalt der Beitragszahlung ist keine Ausgabe möglich. Die  Mitgliedschaft verlängert sich automatisch mit Beginn eines jeden weiteren Monats. Erstbeiträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsannahme gezahlt werden. Bei Kündigung einer laufenden Mitgliedschaft werden keine Mitgliedsbeiträge zurückerstattet.

Großzügigen Fördermitgliedern kann der Vorstand nach Ermessen Vereinsleistungen, wie z.B. Werbefläche auf unserer Webseite, Merchandising- und Werbeartikeln oder Präsentationsmöglichkeit auf Vereinsveranstaltungen gewähren.

§ 4 ENDE DER MITGLIEDSCHAFT

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestmitgliedschaft beträgt drei Monate. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Die Frist beträgt vier Wochen zum Ende des Monats. Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund, kann durch die Mitgliederversammlung ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstoßen hat. Die Mitgliedschaft endet durch Streichung, wenn trotz zweimaliger Mahnung im Mindestabstand von zwei Wochen die Mitgliedsbeiträge nicht entrichtet wurden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

§ 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Weitere Informationen sind der aktuellen Satzung und Beitragsordnung zu entnehmen. Die Satzung und Beitragsordnung ergänzen diese Beitrittsbedingungen.

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